Unser Gasthof blickt auf eine langjährige Familientradition zurück. Wir möchten Traditionelles und Neues weiterführen und vor allem weiterentwickeln. Aber wie verbindet man Tradition, Moderne, Frische und Beständigkeit in der heutigen schnelllebigen Zeit? Kommen Sie zu uns und seien Sie unser Gast. Gerne sind wir Ihnen behilflich, wenn es darum geht, Omas 80sten Geburtstag auszurichten, die Taufe Ihres Kindes zu gestalten, eine "ruhige Kugel" zum Kindergeburtstag zu schieben (auf unseren Kegelbahnen), eine ausgelassene Hochzeitsgesellschaft im Biergarten und/oder Loft zu empfangen und dann mit einem maßgeschneiderten Menü oder Buffet zu verwöhnen.
Aktuelles
Geänderte Öffnungszeiten
Liebe Gäste,
unser Gasthof bleibt ist am
- Mittwoch den 20.04.2022,
- Mittwoch den 08.06.2022 und
- Donnerstag den 09.06.2022
geschlossen.
Aktuell geltende Coronaschutzverordnung NRW
In der Gastronomie in NRW gilt flächendeckend der 2G-Status. Nur geimpfte und genesene Gäste haben ab dem 24.11.2021 Zutritt zu gastronomischen Angeboten. Dies gilt im Innen- wie auch im Außenbereich. Ausgenommen von dieser Regel sind Gäste, denen aus ärztlicher Sicht von einer Impfung abgeraten wird. Diese müssen neben einem ärztlichen Attest (nicht älter als sechs Wochen) einen aktuellen Schnell- oder PCR-Test vorlegen, wobei die Antigen-Schnelltests nicht älter als 24 Stunden und PCR-Tests nicht älter als 48 Stunden sein dürfen.
Auch Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren sind von der 2G-Regelung ausgenommen und dürfen bei Vorlage eines entsprechenden negativen Tests (auch hier: Nicht älter als 24/48 Stunden) die gastronomische Leistungen in Anspruch nehmen.
Was gilt in der Beherbergung?
In der Beherbergung ist zwischen touristischen und nicht-touristischen Reisen zu unterscheiden. Während touristische Übernachtungen ab den 24.11.2021 nur für geimpfte und genesene Gäste möglich sein werden, gilt für nicht-touristische Übernachtungen (z.B. Geschäftsreisende, Privatreisende anlässlich einer Beerdigung, etc.) der 3G-Status, wobei von nicht-immunisieren Personen bei der Anreise und erneut nach jeweils weiteren vier Tagen ein Test vorzulegen ist. Ausnahmen gelten für Jugendliche bis 15 Jahre und nicht-impfbare Personen.
Bei der Verpflegung der Beherbergungsgäste macht die aktuelle Coronaschutzverordnung keine Ausnahmen. Die Verpflegung für Haus- und externe Gäste ist unter den allgemeinen, für die Gastronomie geltenden Regeln (2G) möglich.
Genießen Sie
- ein gutes Stück Fleisch,
- einen frischen Fisch,
- Salate und Gemüse – frisch vom Markt,
- hochwertige Gewürze,
- ein frisch Gezapftes oder
- einen leckeren Wein.
Größere Feier geplant – Für uns kein Problem!
Egal wie viele Gäste es nun sind, ob 15 oder 150, bitte sprechen Sie uns an, damit Ihr Fest ganz individuell wird.
Trauerfälle
Manchmal gibt es auch traurige Anlässe, die es aber auch in einen geeigneten Rahmen zu bringen gilt. Auch hier sind wir gerne behilflich und stehen Ihnen jederzeit beratend zur Seite.
Essen á la Carte
Auf Grund von größeren Veranstaltungen kann es des Öfteren vorkommen, dass wir die á la Carte Küche erst später öffnen können oder dass sie ganz geschlossen bleibt. Gerne geben wir telefonisch Auskunft oder teilen den aktuellen Status bei Facebook mit.
Vielen Dank für Ihr Verständnis